Verhalten in Fahrzeugen und Verkaufsstellen von PostAuto
Willkommen bei PostAuto
Wir möchten, dass Sie sich als Fahrgast bei uns wohlfühlen. Damit uns das gelingt, brauchen wir Ihre Unterstützung.
Inhaltsbereich
Rücksichtnahme auf andere
Verkaufsstellen und Postautos sind öffentliche und keine rechtsfreien Räume. Wir ersuchen Sie, sich in den Räumlichkeiten von PostAuto und in den Fahrzeugen so zu verhalten, dass Sie niemanden behindern, gefährden oder belästigen.
Insbesondere Folgendes ist in den Räumlichkeiten und Fahrzeugen von PostAuto nicht gestattet:
- Füsse / Schuhe auf das Sitzpolster legen (mit oder ohne Unterlage)
- Mitführen von freilaufenden Tieren
- Betteln und Hausieren
- Beschriften, beschmieren und beschädigen von Infrastrukturen und Fahrzeugen
- Wegwerfen von Abfall und Zeitungen
- Rauchen in den Räumlichkeiten und Fahrzeugen. Das gilt auch für
E-Zigaretten - Übermässiger Alkoholkonsum
- Lautes Abspielen von Musik, Videos, Games etc, längeres Telefonieren, Führen von lauten Gesprächen
- Besitz, Handel und Gebrauch von Rauschgiften (inkl. CBD-Hanf)
Nur mit Bewilligung
Die ausdrückliche Zustimmung von PostAuto ist einzuholen für:
- Verkauf und Anbieten von Waren und Dienstleistungen
- Verteilen von Flugblättern, Prospekten und Handzetteln
- Filmaufnahmen, Fotoreportagen für professionelle Zwecke
- Jegliche Sammel- und Unterschriftenaktionen oder Befragungen
- Livemusik, lautes Abspielen von Musik, Filmen oder anderen Aufnahmen
Videoüberwachung
Zum Schutz der Reisenden und des Personals werden in den Fahrzeugen Videokameras eingesetzt.
Wir meinen es ernst
Die Hausordnung gilt in den Fahrzeugen, Räumlichkeiten und auf Arealen der PostAuto AG.
Verstösse können zu Ausschluss vom Transport, Schadenersatzforderungen oder Strafverfolgung führen.
Den Anordnungen unserer Mitarbeitenden oder den von uns beauftragten Firmen ist Folge zu leisten.
Strafbare Handlungen (Beschimpfungen, Drohungen, Tätlichkeiten usw.) gegen das Personal werden von Amtes wegen verfolgt.
Die Strafbestimmungen richten sich nach:
- StGB (SR 311.0) / PBG (SR 745.1)
- VüV-ÖV (SR 742.147.2)