Häufig gestellte Fragen
Abonnementswechsel
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Adressänderung
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Anspruch
Unverheiratete Lebensgemeinschaften sind ab 01.10.2024 den aufgeführten Lebensgemeinschaften gleichgestellt
- verheiratete Paare
- Paare, welche in eingetragener Partnerschaft leben
- nicht verheiratete Paare (mit oder ohne Kinder).
Weiterhin kein Anrecht auf FVP haben andere Formen des Zusammenlebens wie Wohngemeinschaften oder Untermieter. Die Berechtigung ist einmalig mit einer «Selbstdeklaration» zu bestätigen. Ausserdem ist jährlich eine Wohnsitzbestätigung einzureichen.
Nein. Anspruch für Angehörige besteht ab einem BG von 40%.
Nein. Wir haben keine Hunde- oder Velo-GA im Sortiment.
Der Anspruch für Jugendliche (16–25 Jahre) besteht nur solange sie sich in Ausbildung befinden und für sie Betreuungs-/Ausbildungszulagen ausgerichtet werden.
Für Jugendliche, die sich nicht mehr in Ausbildung befinden, das 25. Altersjahr noch nicht erreicht haben und noch im selben Haushalt wohnen, besteht der Anspruch auf ein GA Jugend Plus, welches im kommerziellen Bereich (SBB) gelöst werden kann. Dazu benötigen sie eine Wohnsitzbestätigung. Ihr FVP-GA zählt weiterhin als Basis-GA.
Nein. Mit dem Austritt von PostAuto erlischt auch der FVP-Anspruch für den MA und deren Angehörigen. Alle Abonnemente müssen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurück geschickt werden.
FIP-Ausweis
Nein. Der FIP-Ausweis ist eine internationale Ermässigungskarte; das Eisenbahnpersonal verschiedener Bahnverwaltungen in Europa hat Anspruch darauf, nicht aber PostAuto-Mitarbeitende.
Bestellmöglichkeit
Vergünstigte Tageskarten können Anspruchsberechtigte mit einen Halbtax-FVP beziehen.
Die Einzel-/Multi-Tageskarten FVP können an einer unserer bedienten PostAuto-Verkaufsstellen oder an jeder bedienten ÖV-Verkaufsstelle bezogen werden.
Online kannst Du direkt via FVP-Tageskarten die Bestellung vornehmen.
Vergünstigte Klassenwechsel können Anspruchsberechtigte mit einen GA-FVP beziehen.
Die Tages-/Multi-Klassenwechsel FVP können an einer unserer bedienten PostAuto-Verkaufsstellen oder an jeder bedienten ÖV-Verkaufsstelle bezogen werden.
Online kannst Du direkt via FVP-Klassenwechsel die Bestellung vornehmen.
Erneuerungen
SwissPass
Nein, unsere FVP-Abonnemente können zur Zeit noch nicht auf dem SwissPass geladen werden. Du erhältst weiterhin noch die blauen Kärtchen. Die Planung ist jedoch im Gange.
Verlust eines Abonnements
Versteuerung
Hier findest Du die verschiedenen Versteuerungsarten (PDF, 134.6 KB).
Verzicht auf den FVP Anspruch?
Der Bezug eines FVP-Abonnements ist freiwillig. Als Mitarbeitenden von PostAuto kannst du (je nach Anspruch) auf das GA-FVP verzichten uns somit ein HTA-FVP beziehen. Auf Wunsch kann aber auch auf das HTA verzichtet werden «Verzicht vom Verzicht». Solltest du auf das GA-FVP verzichten, so haben die Angehörigen kein Anspruch mehr auf FVP. Sofern Angehörige von verzichtenden Mitarbeitenden ein HTA-Abo benötigen, ist dieses über die kommerziellen Verkaufskanäle auf eigene Kosten zu beziehen.