Häufig gestellte Fragen
Wechsel Fringe Benefit
Du kannst uns dies unter Bestellmöglichkeit mit Anklicken der Option «Mein Abonnement oder Angebot wechseln (z.B. Reka)» melden.
Adressänderung
Melde uns deine Adressänderung per Mail fvp@postauto.ch
Anspruch
Unverheiratete Lebensgemeinschaften sind ab 01.10.2024 den aufgeführten Lebensgemeinschaften gleichgestellt
- verheiratete Paare
- Paare, welche in eingetragener Partnerschaft leben
- nicht verheiratete Paare (mit oder ohne Kinder).
Weiterhin kein Anrecht auf FVP haben andere Formen des Zusammenlebens wie Wohngemeinschaften oder Untermieter. Die Berechtigung ist einmalig mit einer «Selbstdeklaration» zu bestätigen. Ausserdem ist jährlich eine Wohnsitzbestätigung einzureichen.
Nein. Anspruch für Angehörige besteht ab einem BG von 40%.
Nein. Wir haben keine Hunde- oder Velo-GA im Sortiment.
Der Anspruch für Jugendliche (16–25 Jahre) besteht nur solange sie sich in Ausbildung befinden und für sie Betreuungs-/Ausbildungszulagen ausgerichtet werden.
Für Jugendliche, die sich nicht mehr in Ausbildung befinden, das 25. Altersjahr noch nicht erreicht haben und noch im selben Haushalt wohnen, besteht der Anspruch auf ein GA Jugend Plus, welches im kommerziellen Bereich (SBB) gelöst werden kann. Dazu benötigen sie eine Wohnsitzbestätigung. Ihr FVP-GA zählt weiterhin als Basis-GA.
Nein. Mit dem Austritt von PostAuto erlischt auch der FVP-Anspruch für den MA und deren Angehörigen. Alle blauen FVP-Abonnemente müssen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgeschickt werden. Abonnemente auf dem SwissPass werden automatisch per Austrittsdatum inaktiv gesetzt.
FIP-Ausweis
Nein. Der FIP-Ausweis ist eine internationale Ermässigungskarte; das Eisenbahnpersonal verschiedener Bahnverwaltungen in Europa hat Anspruch darauf, nicht aber PostAuto-Mitarbeitende.
Bestellmöglichkeit
Vergünstigte Tageskarten können Anspruchsberechtigte mit einen Halbtax-FVP beziehen.
Die Einzel-/Multi-Tageskarten FVP können an einer unserer bedienten PostAuto-Verkaufsstellen oder an jeder bedienten ÖV-Verkaufsstelle bezogen werden.
Online kannst Du direkt via FVP-Tageskarten die Bestellung vornehmen.
Vergünstigte Klassenwechsel können Anspruchsberechtigte mit einen GA-FVP beziehen.
Die Tages-/Multi-Klassenwechsel FVP können an einer unserer bedienten PostAuto-Verkaufsstellen oder an jeder bedienten ÖV-Verkaufsstelle bezogen werden.
Online kannst Du direkt via FVP-Klassenwechsel die Bestellung vornehmen.
Erneuerungen
SwissPass
Ab 2026 wird das FVP-Abonnement auf SwissPass umgestellt. Die bisherige blaue FVP-Karte wird nicht mehr ausgegeben. Dein neues FVP-Abonnement wird künftig auf dem SwissPass hinterlegt.
Du benötigst dafür:
- Einen persönlichen SwissPass (SwissPass Mobile und/oder physische SwissPass-Karte)
- Ein SwissPass-Login
Was musst du tun?
- Falls noch nicht vorhanden, einen SwissPass bestellen und ein SwissPass-Login erstellen
- Einmalig die FVP-Abonnemente von dir und deinen Angehörigen mit dem SwissPass verknüpfen. → Kinder ohne eigene E-Mailadresse beziehen den SwissPass an einer öV-Verkaufsstelle
- Alle Informationen findest du auf www.swisspass.ch/fvp
Wichtige Hinweise:
- Verknüpfe dein FVP-Abonnement rechtzeitig mit deinem SwissPass, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
- Bereits gültige oder neue blaue FVP-Karten, bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig und werden nicht auf den SwissPass übertragen. Ab Januar 2026 werden sich alle neu ausgestellten FVP-Abonnemente auf dem SwissPass befinden.
- Bei Fragen zum SwissPass Login und der SwissPass-Bestellung helfen die kommerziellen Kanäle (Schalter, SBB Contact Center +41 848 44 66 88) weiter.
Verlust eines Abonnements
Versteuerung
Hier findest Du die verschiedenen Versteuerungsarten (PDF, 134.6 KB).