Systemführung Strasse
Kommt es in der Schweiz zu einer Ausnahmesituation, muss auch das Verkehrswesen koordiniert werden. Diese Koordination (KOVE) ist Teil der Krisenvorsorge des Bundes und liegt in der Verantwortung des Bundesamts für Verkehr (BAV). Rechtsgrundlage bildet die Verordnung über die Koordination des Verkehrs in Ausnahmesituationen (VKOVA). Die Geschäftsstelle KOVE setzt die strategischen Vorgaben des BAV um. In einer solchen Lage übernehmen SBB und PostAuto die Koordination und Systemführung ihrer jeweiligen Bereiche.