Systemführung Strasse
Kommt es in der Schweiz zu einer Ausnahmesituation, muss auch das Verkehrswesen koordiniert werden. Diese Koordination (KOVE) ist Teil der Krisenvorsorge des Bundes und liegt in der Verantwortung des Bundesamts für Verkehr (BAV). Rechtsgrundlage bildet die Verordnung über die Koordination des Verkehrs in Ausnahmesituationen (VKOVA). Die Geschäftsstelle KOVE setzt die strategischen Vorgaben des BAV um. In einer solchen Lage übernehmen SBB und PostAuto die Koordination und Systemführung ihrer jeweiligen Bereiche.
Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen zur VKOVA
Die KOordination des VErkehrs in Ausnahmesituationen (KOVE) umfasst die Vorbereitungsarbeiten aller Akteure des Verkehrs für Notlagen und Katastrophen (Ausnahmesituationen). Dabei umfasst die KOVE sämtliche Hierarchieebenen vom Bundesamt für Verkehr über die kantonalen Stellen, die drei Systemführerinnen bis zu den Transportunternehmen und Infrastrukturbetreiberinnen. Die KOVE sieht eine Struktur für das Krisenmanagement vor, in dem die Systemführerinnen die Krisenführung übernehmen: Für den öV sind dies SBB und PostAuto, für die Nationalstrassen ist es die Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) des Bundesamts für Strassen (ASTRA).
Die VKOVA (Verordnung über die KOordination des Verkehrs in Ausnahmesituationen) ist die rechtliche Grundlage der KOVE. Sie definiert die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Verkehrsteilnehmer in der Vorbereitung auf und in der eigentlichen Ausnahmesituation.
Gemäss Artikel 2 der VKOVA sind dies Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Schiene, Strasse, Trams, Seilbahnen und Schiffe), Schienengütertransportunternehmen, Gütertransportunternehmen auf der Strasse (mit mehr als 20 Gütertransportfahrzeugen ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) sowie Luftverkehrsunternehmen, Landesflughäfen und Flugsicherungsdienstleister.
Die Verordnung wurde am 1. August 2024 in Kraft gesetzt und löste die beiden Verordnungen über die Koordination des Verkehrswesens in Ereignisfällen (VKOVE) und die Verordnung über vorrangige Transporte in Ausnahmesituationen (VVTA) ab.
Ausnahmesituationen sind Ereignisse, die eine Koordination unter den Akteuren des Verkehrs notwendig machen. Die Ereignisse können kantonale, interkantonale oder auch landesweite Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Eine Ausnahmesituation kann unter anderem eine schwere Mangellage oder eine sicherheitspolitische Bedrohung sein. Auch die Landesverteidigung gehört zu den Ausnahmesituationen, auf die sich die KOVE vorbereitet.
Ein lokaler Unterbruch der Nationalstrasse ist noch kein KOVE-Ereignis. Ein solcher kann durch den Kanton in Zusammenarbeit mit der Verkehrsmanagementzentrale des ASTRA bewältigt werden. Wäre jedoch eine Hauptverkehrsachse (zum Beispiel der Gotthard) auf der Strasse und der Schiene für längere Zeit unterbrochen, würde dies eine nationale Koordination notwendig machen. Dies wäre dann als KOVE-Ereignis zu bewältigen. Auch eine Pandemie oder eine drohende Strommangellage, bei denen eine nationale Koordination über alle Akteure notwendig ist, wäre über die KOVE zu bewältigen.
Die Systemführerinnen sind die erste Ansprechstelle für alle Fragen betreffend der KOVE und sind in ihren jeweiligen Bereichen für die Koordination verantwortlich:
- SBB AG: Eisenbahnverkehr
- PostAuto AG: öffentlicher, regionaler Personenverkehr (RPV) auf der Strasse und im öffentli-chen Ortsverkehr (OV) Bus, Tram, Schiff, Seilbahn
- VMZ: Nationalstrassenverkehr
Fragen zur Systemführung und Zusammenarbeit
Sie müssen ihre Transportdienstleistungen in einer Ausnahmesituation bestmöglich mit vorhandenen Mitteln aufrechterhalten und entsprechende Vorbereitungsmassnahmen treffen. Dazu gehören ein funktionierendes Notfall- und Krisenmanagement und die Ausbildung der entsprechenden Mitarbeitenden.
Im Fall einer Ausnahmesituation werden Massnahmen und Informationen durch die Systemführerinnen in sogenannten Systemführer-Calls kommuniziert. Die Systemführer-Calls richten sich an die KOVE-Beauftragten und die kantonalen Stabschefs und werden durch die Systemführerinnen vorgängig angekündigt.
Ja, die SBB und PostAuto sind verpflichtet, ihre Kontaktpersonen (KOVE-Beauftragte) auszubilden. Ab Herbst 2025 absolvieren alle KOVE-Beauftragten einen E-Learning Grundkurs, der von der SBB und PostAuto angeboten wird.
In einem Notfall- und Krisenhandbuch sind alle notwendigen Prozesse und getroffenen Massnahmen abzubilden. Unter anderem sind dies zielführende Kontaktverzeichnisse mit Notfallnummern, ein Alarmierungsprozess und eine eigene Krisenorganisation mit der Rollenbesetzung im Fall einer Ausnahmesituation.
Ja, jedes Unternehmen muss eine Kontaktperson (KOVE-Beauftragte) benennen und diese der zuständigen Systemführerin (SBB oder PostAuto) melden.
In einer Ausnahmesituation, wie sie die VKOVA beschreibt, werden ganz unterschiedliche Stäbe im Einsatz stehen. Der Bund und die Kantone werden Krisenstäbe einrichten. Für den öffentlichen Verkehr beauftragt das BAV die SBB und PostAuto, die Systemführung zu übernehmen. Diese Organisationen koordinieren ihre Zuständigkeitsbereiche und informieren die Verkehrsbetriebe über Massnahmen in Systemführer-Calls. Die SBB und PostAuto arbeiten eng mit dem Bundesamt für Verkehr zusammen.
Falls mehrere Verkehrsmittel betrieben werden und der Betrieb damit in die Verantwortlichkeit beider Systemführerinnen fällt, soll der KOVE-Beauftragte an beide Systemführerinnen gemeldet werden.