Von der Bestellung bis zum ersten Einsatz
Bis ein Elektropostauto auf einer Linie fährt, braucht es zwei Jahre Vorlaufzeit.

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So läuft die Umstellung ab

Von der Planung bis zum Betriebsstart einer auf Elektromobilität umgestellten Buslinie dauert es in der Regel rund anderthalb bis zwei Jahre. Der Betriebsstart sollte, wenn immer möglich, auf das Fahrplan- und Bestellverfahren des Bundesamts für Verkehr BAV ausgerichtet werden. Der Fahrplan tritt in der Regel ab dem zweiten Sonntag im Dezember für ein Jahr in Kraft. Er wird jeweils für zwei Jahre erstellt.

So viel kostet aktuell die Umstellung auf Elektropostautos

Die folgenden Angaben zu den Kosten sind indikativ und variieren je nach Konfiguration und Ladekonzept der Batteriebusse. PostAuto berechnet die detaillierten Kosten jeweils pro Buslinie.

Gegenwärtig kosten Batteriebusse etwa das Doppelte der vergleichbaren Dieselbus-Modelle:

  • Standardbus (12-Meter-Batteriebus): CHF 600 000
  • Gelenkbus (18-Meter-Batteriebus): CHF 800 000

Die Wartungs- und Unterhaltskosten von Batteriebussen (inkl. Instandhaltung der Batterie) sind oftmals günstiger als denjenigen von Dieselbussen und liegen im folgenden Bereich:

  • Standardbus (12-Meter-Batteriebus): 35 Rp./km
  • Gelenkbus (18-Meter-Batteriebus): 40 Rp./km

Die Treibstoffkosten auf 100 km (inkl. Abschreibungen und Instandhaltung der Ladeinfrastruktur, Energie, Netzkosten, Abgaben und Leistungskosten) sind aktuell beim Batteriebus rund zweimal höher als bei einem Dieselbus vergleichbarer Grösse:

  • Standardbus (12-Meter-Batteriebus): 70 CHF/100 km
  • Gelenkbus (18-Meter-Batteriebus): 105 CHF/100 km

Einen grossen Unterschied in den Kosten macht die Rückerstattung der Mineralölsteuer auf Diesel aus.

  • Die Mineralölsteuer-Rückerstattung war eingeführt worden, um den öV zu fördern. Die Revision des CO2-Gesetzes sieht vor, dass im Ortsverkehr und im regionalen Personenverkehr mit dem Inkrafttreten des Gesetzes auf Diesel die Mineralölsteuer voraussichtlich nicht mehr zurückerstattet wird. Damit werden die Dieselkosten um rund 60 Rp./Liter steigen.
  • Zudem will der Bund im regionalen Personenverkehr bei Ersatzbeschaffungen für abgeschriebene Dieselbusse 75 Prozent der zusätzlichen Investitionskosten für elektrisch betriebene Fahrzeuge übernehmen. Mit dieser spezifischen Förderung werden Folgekosten im ordentlichen Bestellverfahren signifikant reduziert. Das revidierte CO2-Gesetz wird frühestens am 1.1.2025 in Kraft treten.
  • Weitere Unterstützung beantragt PostAuto über Programme im Rahmen der Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure. Pro Tonne CO2, die durch den Einsatz von Elektrobussen vermindert wird, bezahlt die dafür mandatierte Stiftung Klimaschutz und CO2-KompensationTarget not accessible momentan 200 Franken. Diese Einnahmen werden bei der Berechnung der Mehrabgeltung berücksichtigt.

Die erwähnten Unterstützungsmassnahmen laufen bis Ende 2030. 

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