Antworten zu häufig gestellten Fragen
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Im regionalen Personenverkehr (RPV) ist die Beförderung von stehenden Fahrgästen erlaubt. Die Beförderungskapazität jedes Fahrzeugs (Sitz- und Stehplätze) wird zum Zeitpunkt der Busgenehmigung festgelegt. Diese Transporte entsprechen den einschlägigen Rechtsvorschriften.
Eine Ausnahme bilden die privaten "ScolaCar"-Schulbusse, in denen für Kinder ein Sitzplatz und das Anlegen eines Sicherheitsgurtes vorgeschrieben ist.
Auf stark frequentierten Linien, insbesondere während der Hauptverkehrs- oder Schulzeit, werden zusätzliche Fahrten angeboten. Das bedeutet, dass weitere Fahrzeuge auf derselben Strecke eingesetzt werden und in kurzen Abständen hintereinanderfahren. Die einzelnen Haltestellen werden auf die verschiedenen Fahrten so aufgeteilt, dass eine optimale Betreuung aller Fahrgäste gewährleistet ist.
Bei schlechter Sicht oder je nach Lage der Haltestelle wird dringend empfohlen, ein Signal zu geben. Bitte winken Sie oder nutzen Sie die Taschenlampe Ihres Handys.
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