Antworten zu häufig gestellten Fragen
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Tarifauskünfte sind im Online-Fahrplan ersichtlich, sobald Sie Abfahrts-, Zielort sowie das Datum erfasst haben.
Der Ticketkauf kann im Online-Fahrplan oder über die SBB-App getätigt werden. Weitere Möglichkeiten sind Ticketautomaten an verschiedenen Haltestellen, bei den Verkaufsstellen von PostAuto und SBB sowie in einigen Kantonen direkt beim Fahrpersonal im Postauto.
- Im Kanton Tessin können Tickets ab Ende 2027 in den Postautos oder an wichtigen Umsteigekonten an Mini-Automaten bezogen werden. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Ticketkauf beim Fahrpersonal mehr möglich.
- Der Ticketverkauf beim Fahrpersonal ist im gesamten ZVV-Gebiet (Zonen- und Netzpläne | ZVVTarget not accessible) und im Kanton Graubünden nicht mehr möglich. Tickets in diesen beiden Gebieten können über digitale Lösungen wie SBB Mobile App, SBB Webshop oder ZVV-App/-Webshop, Ticketautomaten oder an Verkaufsstellen gelöst werden. Personen ohne Smartphone können ZVV-Contact (ZVV-Kundendienst | ZVVTarget not accessible) kontaktieren.
- Im Kanton Graubünden sind die Fahrzeuge mit Venda-Automaten (Ticketverkauf PostAuto) ausgestattet, wobei das Ticket bargeldlos bezogen werden kann.
Tickets können frühestens 2 Monate im Voraus online gekauft werden. Möglicherweise liegt das gewählte Datum ausserhalb der Buchungsfristen.
Grundsätzlich ja. Weiterführende Informationen und Ausnahmen finden Sie in unseren Tarifinformationen.
Eine entsprechende Anfrage kann bei PostAuto InkassoTarget not accessible platziert werden.
Sowohl begleitete als auch allein reisende Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos.
Allein reisende sowie begleitete Kinder ab dem 6. bis vor dem 16. Geburtstag bezahlen für Billette den halben Preis oder den vorgesehenen Mindestfahrpreis.
Junior-Karte: Falls Sie als Eltern regelmässig mit Ihren eigenen Kindern unterwegs sind, empfehlen wir Ihnen die Junior-Karte. Mit der Junior-Karte sind Kinder ab dem 6. bis vor dem 16. Geburtstag in Begleitung eines Elternteils gratis in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Dabei muss das begleitende Elternteil einen gültigen Fahrausweis besitzen.
Je nach Ticket- oder Abonnementsart und Alter des Kindes sind bei einer Ticketkontrolle folgende Dokumente vorzuweisen resp. Angaben zu machen:
Kind reist mit Junior-Karte
- Das Kind muss die Junior-Karte bzw. den SwissPass mit hinterlegter Junior-Karte vorweisen können.
- Die Fahrvergünstigung gilt nur zusammen mit mindestens einem Elternteil, das einen gültigen Fahrausweis besitzt. Die Junior-Karte ist nicht gültig, wenn das Kind allein reist.
Kind reist mit Kinder-Mitfahrkarte
- Bei einer Kontrolle müssen die Kinder-Mitfahrkarte und ein gültiger amtlicher Ausweis der Begleitperson vorgewiesen werden.
- Die Begleitperson muss zudem einen gültigen Fahrausweis besitzen.
Empfehlung von PostAuto für Kinder ab 6 Jahren
Da Kinder ab 6 Jahren kontrolliert werden können, empfiehlt PostAuto:
- Abo/SwissPass mitführen.
- Falls das Abo vergessen wurde:
- Ausweis auf sich tragen
- Wohnadresse kennen
- Telefonnummer der Eltern kennen
- Wenn möglich die E-Mail-Adresse der Eltern kennen
- Das Kind sollte sich ausweisen können (z. B. mit Identitätskarte oder SwissPass).
- Seine Wohnadresse kennen.
- Wichtig: Die Telefonnummern der Eltern kennen oder bei sich tragen. Der Kontrolleur muss möglicherweise die Eltern anrufen, wenn das Kind keine E-Mail-Adresse angeben kann.
- Wenn möglich: die E-Mail Adresse der Eltern kennen.
- Wenn das Abonnement nicht gültig ist, gelten andere Regelungen als bei einer Fahrt ohne gültigen Fahrausweis. Die erste Rechnung für die Gebühr wird in der Regel per E-Mail verschickt. Mahnungen erfolgen per Post. Bei Kindern ab 12 Jahren werden diese auf den Namen des Kindes ausgestellt.
- Die Kontrolle prüft die Identität über den Nachweis bzw. die SwissPass-Datenbank. Wenn das Kind einen SwissPass besitzt, kann das Kontrollpersonal die Gültigkeit des Abonnements elektronisch prüfen.
Hunde und Kleintiere mit Risthöhe bis 30 cm dürfen in geeigneten Behältern wie Käfigen oder Körben gratis mitgenommen werden. In allen übrigen Fällen sind Fahrausweise der 2. Klasse zum reduzierten Preis zu lösen. Falls Sie ein gültiges GA oder Ticket (mit Halbtax oder unter 16 Jahre) besitzen, geniesst Ihr Hund mit der Hunde-Tageskarte freie Fahrt für einen Tag auf Bahn, Schiff, Postauto sowie auf Tram- und Busstrecken in den meisten Städten und Agglomerationen.
Weitere Informationen finden Sie unter Reisen mit Hund im Postauto.
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